AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen für offene Seminare und Veranstaltungen der Meta HR Unternehmensberatung GmbH

Stand 01.04.2018

1. Meta HR Unternehmensberatung GmbH – im Folgenden bezeichnet als „meta HR“ – erbringt im Geschäftsfeld offene Seminare/ Veranstaltungen eigene Dienstleistungen oder durch Hinzuziehen von Erfüllungsgehilfen Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen können sowohl für Privatkunden, als auch für Firmenkunden, deren Vertreter an den Veranstaltungen teilnehmen, erbracht werden. Im Folgenden werden alle Kunden solcher Veranstaltungen der meta HR als „Teilnehmer“ bezeichnet.1. Meta HR Unternehmensberatung GmbH – im Folgenden bezeichnet als „meta HR“ – erbringt im Geschäftsfeld offene Seminare/ Veranstaltungen eigene Dienstleistungen oder durch Hinzuziehen von Erfüllungsgehilfen Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen können sowohl für Privatkunden, als auch für Firmenkunden, deren Vertreter an den Veranstaltungen teilnehmen, erbracht werden. Im Folgenden werden alle Kunden solcher Veranstaltungen der meta HR als „Teilnehmer“ bezeichnet.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen für offene Seminare und Veranstaltungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen meta HR und dem Teilnehmer / den Teilnehmern. Mit der Anmeldung zu offenen Seminaren oder Veranstaltungen erkennt der Teilnehmer/ die Teilnehmer die AGB an. Sollten einzelne Bedingungen der AGB mit Bedingungen in Konflikt stehen, die in einem Seminar- oder Veranstaltungsvertrag vereinbart wurden, so gelten letztere. Die Geltung der übrigen Bedingungen aus den AGB bleibt davon unberührt.

3. Die AGB von Firmenkunden gelten nur dann, wenn meta HR diesen dazu schriftlich zugestimmt hat. Auch in diesem Fall haben die vorliegenden AGB Vorrang vor ggf. entgegenstehenden AGB von Firmenkunden.

4. Anmeldung zu einem Seminar/ einer Veranstaltung erfolgt schriftlich, per Fax oder Online-Formular (übermittelt per eMail). Diese Wege können beschnitten oder um andere Anmeldewege ergänzt werden, wenn dies im jeweiligen Seminar- oder Veranstaltungsangebot entsprechend definiert ist.
Nach Eingang einer Anmeldung zu einem Seminar/ einer Veranstaltung erhalten die Teilnehmer die Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Die Seminargebühr/ die Veranstaltungsgebühr ist bis spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn / Veranstaltungsbeginn auf das angegebene Konto von meta HR zu überweisen. Spätestens nach vollständigem Zahlungseingang erhalten die Teilnehmer die Einladung zum Seminar / zur Veranstaltung mit weiteren, vollständigen Informationen.

5. Alle angegebenen Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der aktuell jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Sie berechtigen zur Teilnahme an dem gebuchten Seminar / der gebuchten Veranstaltung, zu dem genannten Termin.

6. Rabatte / Sonderkonditionen können bei Bestehen eines entsprechend veröffentlichten Angebots nur vor Teilnahme an dem jeweiligen Seminar / der jeweiligen Veranstaltung geltend gemacht und gewährt werden. Nachträgliche Ermäßigungen oder Erstattungen sind ausgeschlossen.

7. meta HR stellt eine Rechnung aus, welche alle Kosten und zu entrichtende die Mehrwertsteuer umfasst. Sie dient dem Teilnehmer als Quittung in Verbindung mit dem Ihrem Konto-Auszug (als Dokumentation einer erfolgten Überweisung).

8. Rücktritte von erfolgten Anmeldungen (egal auf welchem Weg diese erfolgt ist, vgl. Pkt.4) werden nur schriftlich akzeptiert.Die Rücktrittsgebühren sind zeitlich gestaffelt und belaufen sich auf:- bis zu 30 Kalendertagen vor Seminar-/ Veranstaltungstermin: Pauschal 85,00 Euro zzgl. MwSt.- ab dem 29.Kalendertag vor Seminar-/ Veranstaltungstermin: 100% des Preises zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Es gilt das Datum des Poststempels. Keine weiteren Kosten entstehen bei der Anmeldung eines Ersatz-Teilnehmers.

9. meta HR ist berechtigt das Seminar / die Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen (z.B. bei Erkrankung des Seminarleiters oder Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl). In einem solchen Fall zahlt meta HR bereits entrichtete Gebühren vollständig zurück. Besteht die Möglichkeit ein inhaltsgleiches Seminar / eine inhaltsgleiche Veranstaltung der meta HR zu einem späteren Termin zu besuchen, kann der Teilnehmer auf Wunsch die bereits gezahlte Gebühr auf ein solches entsprechendes Seminar / auf eine solche entsprechende Veranstaltung anrechnen und umbuchen lassen. Dann würde keine Rückerstattung erfolgen, sondern stattdessen dem Teilnehmer eine Information über die Umbuchung zugesandt werden. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme einer solchen  Umbuchung liegt beim Teilnehmer und kann bis zu 30 Tagen nach dem ursprünglichen Termin getroffen werden, wenn bis dahin noch keine Erstattung erfolgt ist. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Wird im Rahmen einer Kombinationsbuchung ein Teil einer Seminarserie abgesagt, so wird dem Teilnehmer nach Möglichkeit auch die Chance zur Umbuchung auf ein späteres entsprechendes Seminar gegeben. Wird an Stelle dessen eine Erstattung durch den Teilnehmer gewünscht oder ist eine Umbuchung nicht möglich, so erfolgt eine entsprechend anteilige Rückerstattung an den Teilnehmer über denjenigen Preisanteil der Veranstaltung, welche nicht genutzt werden konnte. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

10. meta HR ist weiterhin berechtigt ohne Angabe von Gründen inhaltliche Veränderungen oder administrative Änderungen an Seminaren / Veranstaltungen vorzunehmen (z.B. Hinzunahme von Themen/ Veränderung im Themenumfang; anderer Seminarleiter oder andere Anzahl an Seminar-/ Veranstaltungsleitern /-rednern). meta HR stellt dabei sicher, dass der Gesamtcharakter des jeweiligen Seminar / der jeweiligen Veranstaltung gewahrt bleibt (z.B. Kernthema bleibt gleich, Seminar-/ Ausbildungsziel wird gleichfalls erreicht). meta HR ist nicht dazu verpflichtet die Teilnehmer über solche Veränderungen im Vorfeld des Seminars / der Veranstaltung zu informieren. Aus solchen Veränderungen können keine Anspräche gegen meta HR geltend gemacht werden.

11. meta HR ist um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Seminar-/ Lehrinhalte bemüht. Der Teilnehmer wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich durch Änderungen der Rechtslage, wissenschaftlicher Ansichten oder im Einzelfall andere Beurteilungen ergeben können. Ansprüche gegen meta HR können hieraus nicht geltend gemacht werden.

12. Jeder Teilnehmer trägt die Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb des Seminars / der Veranstaltung selbst. Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Haftung von meta HR und ihrer Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Mit Ausnahme der Haftung wegen Vorsatzes akzeptieren Teilnehmer/ Auftraggeber eine Verjährungsfrist von 12 Monaten für Ansprüche aus dem jeweiligen mit Anmeldung geschlossenen Seminar- / Veranstaltungsvertrag und seiner Beendigung. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag des Veranstaltungsendes.

13. Die Teilnehmer erklären sich mit der Verarbeitung ihrer Daten gemäß gesetzlicher Rahmen-bedingungen einverstanden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und unterliegen den Datenschutzbestimmungen

14. Der Gerichtsstand ist Berlin.

15. Hinweis auf die Schlichtungsstelle EUDie Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

16. Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmung(en) dieser AGB unwirksam sein oder ihre Rechtswirkung später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung, welche wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner unter Berücksichtigung der Verkehrssitte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.

17. Diese AGB / Teilnahmebedingungen gelten nur für offene Seminare und Veranstaltungen von meta HR sind ab dem 01.04.2018 gültig.